Ein schwarzes Kreuz umringt von Zahlen
02.01.2020    Madeline Sieland
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1. Ich bin doch noch jung

Nur wer krank ist, braucht eine Patientenverfügung, und nur Ältere benötigen Vorsorgedokumente? Weit gefehlt. Denn niemand ist vor Schicksalsschlägen gefeit.

Wer kümmert sich um mich, wenn ich es nach einem Unfall oder im Krankheitsfall nicht mehr kann? „Ohne die frühzeitige Erstellung von Vorsorgeverfügungen besteht die Gefahr, dass fremde Menschen, wie ein vom Gericht bestellter Betreuer, über die medizinische Versorgung und die finanziellen Angelegenheiten entscheiden. Angehörige dürfen es nicht automatisch“, sagt Oliver Suhre, Generalbevollmächtigter von Monuta (siehe Kurzinterview unten). Nur wer eine Vorsorgevollmacht, Patienten- und Sorgerechtsverfügung hat, kann sicher sein, dass ­im Notfall seine Wünsche beachtet und Angehörige von schwierigen Entscheidungen entbunden werden.

2. Ich bin abgesichert

Eine Risikolebensversicherung ist abgeschlossen. Was bringt dann eine Sterbegeldversicherung?

Der wichtigste Unterschied der beiden Versicherun­gen ist der Verwendungszweck: Die Risikolebens­versicherung soll die Hinterbliebenen finanziell absichern, die Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten ab. Sie zählt zudem zum Schonvermögen. Das heißt: Wird das Vermögen wegen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II ermittelt, bleibt die Versicherung im Gegensatz zu anderen Formen der finanziellen Absicherung unangetastet.

3. Kein Erbe, keine Kosten

Wer das Erbe ausschlägt, muss die Kosten für die ­Beerdigung nicht tragen. Das stimmt nicht.

In Deutschland gilt das Recht auf Totenfürsorge. Das heißt: Unabhängig vom Erbe haben Angehörige die Pflicht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern. Nur in Ausnahmefällen können sich Erben davon befreien lassen. Wenn nahe Angehörige sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen, zahlt zunächst das Ordnungsamt, fordert das Geld aber zurück.

4. Die Krankenkasse zahlt Sterbegeld

Ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Krankenkassen zahlen aber bereits seit 2004 keine Zuschüsse mehr zu den Bestattungskosten.

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen“ wurden die Regelungen zum Sterbegeld ersatzlos
aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen. Auch private Krankenkassen übernehmen die Bestattungskosten nicht. Mehr Glück hat an der Stelle, wer Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist. Denn dann zahlen die Arbeitgeber für den Sterbemonat und zwei Folgemonate die Bezüge weiter.

5. Es leistet der Staat

Sind Angehörige knapp bei Kasse, übernimmt das Sozialamt einen Teil der Bestattungskosten.

Deutschland ist zwar ein Solidarstaat. Aber das Sozialamt zahlt für eine Beerdigung lediglich dann, wenn die Hinterbliebenen die Kosten nachweislich nicht selbst tragen können. Bei einer solchen Sozialbestattung werden allerdings keinerlei persönlichen Wünsche des Verstorbenen oder der Angehörigen berücksichtigt. Abgedeckt sind lediglich die reinen Bestattungskosten. Für Blumen, den Grabstein oder eine angemessene Trauerfeier müssen stets die Angehörigen aufkommen.

Auf alles vorbereitet

Zur Vorsorge für den Todesfall gehört mehr als nur eine Sterbegeldversicherung, sagt Oliver Suhre von Monuta.

Zur Person

Ein Portrait von Oliver Suhre

Oliver Suhre

ist seit September 2017 General­bevollmächtigter der Monuta Versicherung. Zuvor war er unter anderem bei der SparkassenVer­sicherung und Generali tätig

DUB UNTERNEHMER-Magazin: Was raten Sie Ihren Kunden zusätzlich zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung?

Oliver Suhre: Wichtig ist eine ganzheitliche Vorsorge. Denn nur so stellen Sie sicher, dass alles genau so passiert, wie Sie es sich zu Lebzeiten vorstellen. Nur eine Sterbegeldversicherung abzuschließen und zu definieren, wie man sich seine Beerdigung wünscht, reicht nicht aus. Auch das Testament sowie die Patienten- und Sorgerechtsverfügung müssen immer aktuell sein. Gerade für Unternehmer ist es zudem wichtig zu klären, was mit der Firma passieren soll. Jeder muss sich also frühzeitig mit dem Thema Nachfolge befassen, aber ebenfalls vorsorgen für den Fall, dass man zum Beispiel völlig unerwartet durch einen Unfall ausfällt.

Was kostet eine Bestattung eigentlich?

Suhre: Laut Stiftung Warentest kostet eine Bestattung zwischen 6.000 und 8.000 Euro – Tendenz steigend. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt auch vom Umfeld und den Wünschen ab. Wohnen Sie in der Stadt oder auf dem Land? Wie hoch sind die Friedhofsgebühren? Bevorzugen Sie eine traditionelle oder moderne Beerdigung? Wie viele Trauer­gäste sollen eingeladen werden? Soll es eine Traueranzeige geben? Häufig sind Angehörige ziemlich überrascht von den hohen Bestattungskosten, mit denen sie plötzlich konfrontiert sind.

In welchem Alter sollte eine Sterbegeldversicherung spätestens abgeschlossen werden?

Suhre: Dass die Sterbegeldversicherung nur ein Produkt für die Generation 50 plus sei, ist ein Irrglaube. Insbesondere für junge Menschen und Familien lohnt sich der Abschluss. Denn je jünger der Kunde beim Abschluss der Versicherung ist, desto geringer ist automatisch das Todesfallrisiko. Da die Versicherungsprämie individuell nach dem Geburtsdatum der versicherten Person berechnet wird, ist der Beitrag deutlich günstiger, wenn die Versicherung von einem jungen Menschen abgeschlossen wird. Insbesondere die Zahlung per Einmalbeitrag lohnt sich dann. Aber auch bei jährlicher Zahlung können Sie bis zu vier Prozent sparen.

02.01.2020    Madeline Sieland
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