1. Ich bin doch noch jung
Nur wer krank ist, braucht eine Patientenverfügung, und nur Ältere benötigen Vorsorgedokumente? Weit gefehlt. Denn niemand ist vor Schicksalsschlägen gefeit.
Wer kümmert sich um mich, wenn ich es nach einem Unfall oder im Krankheitsfall nicht mehr kann? „Ohne die frühzeitige Erstellung von Vorsorgeverfügungen besteht die Gefahr, dass fremde Menschen, wie ein vom Gericht bestellter Betreuer, über die medizinische Versorgung und die finanziellen Angelegenheiten entscheiden. Angehörige dürfen es nicht automatisch“, sagt Oliver Suhre, Generalbevollmächtigter von Monuta (siehe Kurzinterview unten). Nur wer eine Vorsorgevollmacht, Patienten- und Sorgerechtsverfügung hat, kann sicher sein, dass im Notfall seine Wünsche beachtet und Angehörige von schwierigen Entscheidungen entbunden werden.
2. Ich bin abgesichert
Eine Risikolebensversicherung ist abgeschlossen. Was bringt dann eine Sterbegeldversicherung?
Der wichtigste Unterschied der beiden Versicherungen ist der Verwendungszweck: Die Risikolebensversicherung soll die Hinterbliebenen finanziell absichern, die Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten ab. Sie zählt zudem zum Schonvermögen. Das heißt: Wird das Vermögen wegen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II ermittelt, bleibt die Versicherung im Gegensatz zu anderen Formen der finanziellen Absicherung unangetastet.
3. Kein Erbe, keine Kosten
Wer das Erbe ausschlägt, muss die Kosten für die Beerdigung nicht tragen. Das stimmt nicht.
In Deutschland gilt das Recht auf Totenfürsorge. Das heißt: Unabhängig vom Erbe haben Angehörige die Pflicht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern. Nur in Ausnahmefällen können sich Erben davon befreien lassen. Wenn nahe Angehörige sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen, zahlt zunächst das Ordnungsamt, fordert das Geld aber zurück.
4. Die Krankenkasse zahlt Sterbegeld
Ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Krankenkassen zahlen aber bereits seit 2004 keine Zuschüsse mehr zu den Bestattungskosten.
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen“ wurden die Regelungen zum Sterbegeld ersatzlos
aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen. Auch private Krankenkassen übernehmen die Bestattungskosten nicht. Mehr Glück hat an der Stelle, wer Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist. Denn dann zahlen die Arbeitgeber für den Sterbemonat und zwei Folgemonate die Bezüge weiter.
5. Es leistet der Staat
Sind Angehörige knapp bei Kasse, übernimmt das Sozialamt einen Teil der Bestattungskosten.
Deutschland ist zwar ein Solidarstaat. Aber das Sozialamt zahlt für eine Beerdigung lediglich dann, wenn die Hinterbliebenen die Kosten nachweislich nicht selbst tragen können. Bei einer solchen Sozialbestattung werden allerdings keinerlei persönlichen Wünsche des Verstorbenen oder der Angehörigen berücksichtigt. Abgedeckt sind lediglich die reinen Bestattungskosten. Für Blumen, den Grabstein oder eine angemessene Trauerfeier müssen stets die Angehörigen aufkommen.
Auf alles vorbereitet
Zur Vorsorge für den Todesfall gehört mehr als nur eine Sterbegeldversicherung, sagt Oliver Suhre von Monuta.