Illustration Hängematte
04.12.2020    Arne Gottschalck
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Düstere Wolken über Deutschlands Mittelstand: Das aktuelle Umfeld sorgt dafür, dass die liquiden Mittel bei jedem fünften Unternehmen nur noch bis zu vier Wochen reichen, notiert eine Mittelstandsuntersuchung der Förderbank KfW. Kein Wunder: Allein im Mai sanken die aggregierten Umsätze um rund 88 Milliarden Euro. Die meisten Firmen klagen über den gleichen Befund: Bei 61 Prozent sind es die Umsatzrückgänge, bei 33 Prozent ist es die gesunkene Liquidität. Und 18 Prozent geben an, man habe das Absatzgebiet reduzieren müssen.

Klamme Kundschaft

Unternehmerisch manövrierfähig zu bleiben, hat für Firmenlenker und Entscheider damit oberste Priorität. Zahlungsausfälle von Kunden sind eine ernst zu nehmende Gefahr. Und sie tritt häufiger auf, als viele denken. Zahlen des Kreditversicherers Euler Hermes zeigen, dass 36 Prozent der Finanzchefs täglich mit Zahlungsausfällen konfrontiert werden, 13 Prozent sogar mehrmals am Tag.

Das wirft für Unternehmer und Manager eine ganze Reihe von Fragen auf. Vor allem aber diese: Wie lässt sich dafür Sorge tragen, dass eine Firma nicht plötzlich auf dem Trockenen sitzt? Bankkredite können eine Antwort sein und werden gern in Anspruch genommen. Doch ein Viertel der in einer Studie von Ebner Stolz und Wolff & Häcker Finanzconsulting befragten Unternehmer berichtet von gestiegenen Reporting-Anforderungen der Finanzhäuser. Factoring, also der Verkauf von Forderungen, ist eine andere Option. Factoring gehört inzwischen zum unternehmerischen Einmaleins, so die Studie.

Gesicherte Altersvorsorge

Daneben gilt es, auch an die Mitarbeiter zu denken. Denn gerät ein Unternehmen in finanzielle Schieflage, steht unter Umständen deren Altersvorsorge auf dem Spiel. bAV-Experte Fabian von Löbbecke erklärt, wie betriebliche Versorgungsleistungen als bedeutende Bausteine für die Vorsorgeplanung abgesichert sind:

Portraitbild von Fabian von Löbbecke

Fabian von Löbbecke: Der Vorstandsvorsitzende von HDI Pensionsmanagement und bAV-Vorstand der HDI Lebensversicherung erklärt, was bei der betrieblichen Altersversorgung zu beachten ist

„Tritt der Worst Case ein, dürfen angesammelte Versorgungsanwartschaften nicht einfach verloren gehen. Die gute Nachricht ist: Der Gesetzgeber hat recht­liche Vorkehrungen getroffen, um Arbeitnehmer im Fall einer Unterneh­mens­insolvenz zu schützen. Welche Mechanismen wann greifen, hängt vom konkreten Durchführungsweg ab, der für die betriebliche Altersversorgung (bAV) genutzt wird.

Das Gesetz sieht vor, dass die „gesetzlich unverfallbaren Versorgungsansprüche“ und laufenden Leistungen gegen ein Insolvenzrisiko des Arbeitgebers geschützt sein müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Versorgungsanwartschaft durch den Arbeitnehmer selbst finanziert wurde, sprich: im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Erbringt der Arbeitgeber die Beiträge, gilt aktuell: Hat der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet und hat die betriebliche Versorgungszusage bereits drei Jahre bestanden, ist die Anwartschaft abgesichert. Wichtig: Als Arbeitgeber müssen Sie für die korrekte Umsetzung einer Insolvenzsicherung Sorge tragen.

Meist wird die bAV über eine Direktversicherung oder eine marktoffene Pensionskasse organisiert. Hier kann der Insolvenzschutz in der Regel einfach und kostenfrei hergestellt werden. Was ist dafür zu tun? Wird dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf den Versorgungsvertrag eingeräumt, ist keine zusätzliche Sicherung erforderlich. Tritt der Insolvenzfall ein, wird die Direktversicherung mit dem vollständig angesammelten Deckungskapital einfach auf den Arbeitnehmer übertragen. Achtung: Vermeiden Sie Beleihungen, Abtretungen oder eine Verpfändung der Versicherungsverträge. Dies führt zu einer kostenpflichtigen Insolvenzsicherung der Ansprüche durch Sie als Arbeitgeber und erhöht den Verwaltungsaufwand im Unternehmen. 

Wird die Betriebsrente hingegen im Rahmen einer unmittelbaren Pensionszusage, über eine Unterstützungskasse, regulierte Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gewährt, gelten andere Spielregeln zur Absicherung. Hier muss der Arbeitgeber für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Dann tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als Schutzeinrichtung für bereits erdiente Versorgungsanwartschaften auf den Plan. Bestehen in Ihrem Unternehmen sicherungspflichtige Ansprüche, müssen Sie als Arbeitgeber jährlich Beiträge an den PSVaG entrichten. Im Fall der Fälle übernimmt der PSVaG dann die Versorgungsanwartschaften innerhalb der geltenden Höchstgrenzen.

Im Ergebnis ist eine Betriebsrente nicht nur ein wertvoller, sondern auch ein sicherer Versorgungsbaustein, mit dem Sie bei Ihren Mitarbeitern zusätzlich punkten können. Wie Sie die Betriebsrente optimal und effizient organisieren, zeigen Ihnen erfahrene bAV-Berater.“

04.12.2020    Arne Gottschalck
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