Ein illustrierter Mann gibt einen anderen finanzielle Hilfe
09.12.2020    Andreas Busch
  • Drucken

Das Zwei-Milliarden-Euro-Maß­nah­men­pa­ket für Start-ups und klei­ne Mit­tel­ständ­ler erfährt eine Ver­län­gerung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen beauftragten jetzt die KfW, das Maßnahmenpaket bis zum 30. Juni 2021 auszudehnen. Bislang standen Mittel daraus für Finanzierungen bereit, die bis zum 31.12.2020 zugesagt werden. Mit der Verlängerung können junge Unternehmen ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Paket bekommen.

Stille Beteiligungen

Zudem wurden die Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in Kooperation mit den Bundesländern erweitert. Mittelständler sollen dadurch bessere Möglichkeiten zur Rekapitalisierung erhalten. Deshalb haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Erleichterungen für Kapitalspritzen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer geschaffen. Dafür wurden die Rückgarantieerklärungen des Bundes angepasst und verbessert.

Kleine und mittelgroße Unternehmen sollen können profitieren und zumindest einen Teil des Corona bedingten Eigenkapitalverzehrs ausgleichen. Diese Maßnahmen gelten zeitlich begrenzt:

  • Die bisherige Regelobergrenze für stille Beteiligungen wird von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro erweitert. Das bisher in der Entscheidung nötige Zustimmungserfordernis bei Überschreitung des bisherigen Regelbetrages durch den Bund fällt weg.
  • Die Verwendung der über Beteiligungskapital bereitgestellten Mittel ist flexibel für jeglichen Finanzierungsbedarf möglich, beispielsweise auch für Betriebsmittelfinanzierungen.
  • Durch erhöhte Rückgarantien von Bund und Land gegenüber den Bürgschaftsbanken reduziert sich das Eigenrisiko der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Dies ermöglicht eine aktive Förderung mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital während der durch die Folgen der Pandemie andauernden Krise.
  • Die Kombination mit anderen Hilfsprogrammen ist zulässig, insbesondere auch mit dem KfW-Schnellkredit.
Porträt von Stefan Buschmann

Stefan Buschmann

ist seit 1997 als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig. Heute liegen seine Schwerpunkte auf Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht und finanzgerichtliche Verfahren. Er betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen in sämtlichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Belangen

Experte: „Schlichtes Wirtschafts-Förderprogramm“

Rechtsanwalt Stefan Buschmann zum verlängerten Zwei-Milliarden-Euro-Maß­nah­men­pa­ket für Start-ups und klei­ne Mit­tel­ständ­ler.



Wie schätzen Sie die Verlängerung der Hilfen ein?

Grundsätzlich ist das Paket und auch dessen Verlängerung zu begrüßen. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um ein schlichtes Wirtschafts-Förderprogramm, das zwar in der aktuellen Corona-Krise aufgelegt ist, dessen Anforderungen sich aber nicht wesentlich von denen üblicher Förderprogramme unterscheidet. Die Anforderungen für eine Gewährung einer Förderung sind recht hoch. Es erhalten sie nur innovative und wachstumsorientierte Unternehmen, die Förderung erfolgt zum Teil nur bei einem Co-Investment. Allerdings ist davon auszugehen, dass durch die Rückgarantien von Bund und Land die Bereitschaft der Beteiligungsgesellschaften für ein Engagement an Unternehmen auch in finanziell schwieriger Lage deutlich erhöht werden dürfte.

Diese Mittel können – anders als die Corona Soforthilfen – ohne Mitwirkung von Steuerberatern beantragt werden. Da es sich um ein durchaus komplexes Antragsverfahren handelt, vermeiden gerade die angesprochenen kleineren Unternehmen häufig aus Kostengründen die Einbindung der Berater, was dann wiederum die Erfolgsaussichten beeinträchtigen kann. Es steht zu vermuten, dass die Verlängerung des Maßnahme-Pakets auch aufgrund der bisher geringen Nachfrage erfolgt.

Durch die Vielzahl der beizubringenden Unterlagen und Kennzahlen benötigt die Beantragung und Gewährung der Mittel einiges an Zeit, sodass sich dieses Programm nicht eignet, um akute, durch die Corona-Krise verursachten Finanzierungsprobleme zu lösen.

Positiv hervorzuheben ist der Umstand, dass die gewährenten Mittel nicht nur für Investitionen sondern auch für die Finanzierung von laufenden Betriebsmitteln genutzt werden können, da diese in der wirtschaftlichen Krise als erstes zurückgefahren werden und den Unternehmen dann die Grundlage zu Generierung von Erträgen fehlt.

Fazit

Ein Förder-Programm, das für die Unternehmen attraktiv ist, die ihre Eigenkapitalsituation verbessern wollen oder müssen und dennoch die Handlungshoheit behalten wollen.

Nicht geeignet ist das Programm für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzielle Schieflage geraten sind und für das Überleben umgehend Finanzmittel benötigen.

09.12.2020    Andreas Busch
  • Drucken
Zur Startseite